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AGB

1. Vermietung von Dekoration, Hussen, Veranstaltungsbedarf und sonstigen Artikel

 

 

1.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% der Planungssumme geleistet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe/Aufbau der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe/Abbau der gemieteten Gegenstände.

1.2 Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 3 Tage). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind inkl. Reinigung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

1.3 Kaution

Es wird ggf. eine Kaution bis zu 500,00 Euro berechnet, die nach vollständig, einwandfrei Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurück gezahlt wird.

1.4 Zahlungsbedingungen

Ab Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 50% fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) ist 14 Tage vor der Veranstaltung zu überweisen oder nach Absprache bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen.

1.5 Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 3 Tagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.

1.6 Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 10 km wird eine Transportpauschale von 40,00 € bis zum Hauseingang berechnet. Je weitere angefangene 10 km werden mit 25,00 € berechnet. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.

Bei Übernahme/Aufbau der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. 

1.7 Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe/Abholung.Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.

1.8 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

1.9 Reinigung

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel wie Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleber Reste, Stockflecken werden nach berechnet zum neu Beschaffungspreis. Es sind keine Wunderkerzen oder offnes Feuer erlaubt, da die Gegenstände sonst Brandlöcher bekommen, ab dem ersten Brandloch wird die Ware zum Neubeschaffungspreis berechnet.

1.10 Stornierung

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

50% des Auftragswertes bis zu einen Monat vor Mietbeginn, zusätzlich verbleibt die Anzahlung zu 100% bei uns für die Vorarbeit wie Beratung, Konzepterstellung, Designkonzept, Vorbestellungen, Rohstoffe etc.

90% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn,

100% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn, 

Zusatzhinweis vom 01.01.2021: Diese Stonierungsgebühren gelten auch für abgesagte Veranstaltungen und Hochzeiten aufgrund Corona oder sonstigen Gründen wie z.B. nicht mehr bestehender Location, Krankheit etc..

1.11 Veröffentlichung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto zu machen.

1.12 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben oder bis zur Abholung. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

Wir nehmen Änderungen der Personenanzahl bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung an, Änderungen erkennen wir nur an, wenn sie sich in einem normalen Verhältnis bis zu 30% der geplannten Menge belaufen. Außnahmen auf Grund Corona können im Einzelfall besprochen werden.Umbuchungen auf Grund Corona auf einen neuen Termin oder Location können vorgnommen werden, dieses muss aber vorher bei uns genehmigt werden. Für jede Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungsbegtühr von 150,00 Euro. 

 

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